Diskussion:Hausherr

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Wegen des Lärms wollten sie mit dem Hausherrn sprechen.[Bearbeiten]

@Karl-Heinz: Du hast dieses Beispiel bereits bei der Erstellung des Eintrags der Bedeutung [1] zugeordnet, ich würde dabei aber eher an die Bedeutung [2], die in meiner neuen Heimat als Vermieter bezeichnet wird, denken. Gruß, Peter, 12:25, 27. Sep. 2020 (MESZ)[Beantworten]

@Peter: Ich denke, beide Interpretationen sind möglich: Nimm an, ein paar Jugendliche feiern in einer Wohnung und stören dadurch Nachbarn; um Wiederholungen zu vermeiden, können diese sich an den Familienvater oder an den Vermieter wenden mit der Bitte um Intervention. Schöne Grüße! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 16:19, 27. Sep. 2020 (MESZ)[Beantworten]