Diskussion:Gerichtsstand

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Servus!
Ohne an der Stelle Fachwissenschaft beanspruchen zu wollen habe ich Zweifel an dieser Bearbeitung (Ort des zuständigen Gerichts—örtliche Zuständigkeit eines Gerichts).
Als örtliche Zuständigkeit eines Gerichts würde ich den Gerichtssprengel/-bezirk deuten: Wir gehen vom Gericht aus und schauen, in welchem Umkreis es zuständig ist.
Gerichtsstand hingegen bezeichnet nicht die Zuordnung vom Gericht zum Ort, sondern vom Ort zum Gericht, oder allgemeiner, und das macht die Sache entscheidend, vom Rechtsgeschäft zum (in manchen Fällen frei wählbaren; vgl. Fliegender Gerichtsstand) Gericht.
Da ich an der Stelle nicht halbwissend drüberfahren will hoffe ich auf beiträge zur Klärung.
Danke voraus.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 21:35, 19. Okt. 2009 (MESZ)[Beantworten]

Zu dieser Frage zwei Zitate aus ZPO-Kommentaren: „Die prozessualen Gesetze unterscheiden [...] zwischen dem Gerichtsstand als der grundsätzlich örtlichen Zuständigkeit einerseits und der sachlichen Zuständigkeit andererseits. Mithin ist unter dem Begriff des Gerichtsstandes in dem nicht immer einheitlichen Sprachgebrauch der ZPO nur die örtliche Zuständigkeit zu sehen.“[1]
Eine etwas andere Formulierung für denselben Inhalt: „Damit bestimmen die Regelungen über den Gerichtsstand ieS das örtlich zuständige Gericht.“[2]
Zitat von oben: „Gerichtsstand hingegen bezeichnet nicht die Zuordnung vom Gericht zum Ort, sondern vom Ort zum Gericht, oder allgemeiner, und das macht die Sache entscheidend, vom Rechtsgeschäft zum (in manchen Fällen frei wählbaren; vgl. Fliegender Gerichtsstand) Gericht.“ Welchem Werk ist das entnommen? Ich habe es in der Fachliteratur nirgends so definiert gefunden.
Elleff Groom ► Коллоквиум ◄ 21:39, 20. Okt. 2009 (MESZ).[Beantworten]

Quellen[Bearbeiten]

  1. MüKo-Patzina, § 12, Rdnr. 4 [3. Aufl., München 2008].
  2. Musielak-Heinrich, § 12, Rdnr. 2 [7. Aufl., München 2009].

"Fliegender Gerichtsstand"[Bearbeiten]

Ich lasse das mal drin, untergekommen ist mir der Begriff bisher noch nicht, und auch der Thomas/Putzo bringt ihn nicht ("Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung"). Man hat halt ein Wahlrecht als Geschädigter, wo man klagen möchte. Da "fliegt" also rein gar nichts ... ;-)--Aschmidt (Diskussion) 16:01, 9. Jun 2011 (MESZ)