Diskussion:Gehweg

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Bedeutung [1][Bearbeiten]

Auch nach den Ausführungen im Schwesterprojekt (w:Gehweg) scheint das Lemma in der Bundesrepublik ein Synonym zu Gehsteig bzw. Bürgersteig, in den südlicheren deutschsprachigen Staaten aber die Bezeichnung für eine eigene Verkehrsfläche nicht an Fahrstraßen zu sein.

Vgl.
„10. Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße;
11. Gehweg: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;“
(Österreichische Straßenverkehrsordnung, § 2)

Peter -- 11:55, 3. Okt. 2016 (MESZ)[Beantworten]