Diskussion:Fangen
Wortart - Deklination[Bearbeiten]
Ich denke nicht, dass Nominalisierung zu Deklination zählt. Ich denke, es ist ein eigenständiges Wort. Kampy (Diskussion) 16:15, 11. Aug. 2011 (MESZ)
- Stimmt. Es ist ein vom Verb abgeleitetes Substantiv mit eigener Deklination, die hier fehlt. --Betterknower (Diskussion) 22:49, 11. Aug. 2011 (MESZ)
- So sollte es besser sein. Kampy (Diskussion) 13:37, 27. Aug. 2011 (MESZ)
- Fein! :) Allerdings fehlt der Übersetzungsabschnitt und die Referenzen noch. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 13:40, 27. Aug. 2011 (MESZ)
Unbelegte Bedeutung[Bearbeiten]
Folgende Bedeutung stand unbelegt im Eintrag:
Bedeutungen:
Beispiele:
- [1] Das Fangen von Fischen ist im Naturschutzgebiet verboten.