Diskussion:Fahrgeschäft

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Nach meiner Beobachtung wird der erstgenannte Ausdruck in Deutschland, der zweitgenannte in Österreich für die Vergnügungseinrichtung (Fahrgeschäft ist m. E. in Österreich unüblich) verwendet. Nach den Erklärungen in den entsprechenden Einträgen bezieht sich allerdings der erstgenannte Ausdruck auf die Fahrzeuge, der zweitgenannte auf die Anlage, weshalb hier m. E. das Autodrom als Unterbegriff genannt werden muss (Spezial:Diff/4575006). --Peter Gröbner (Diskussion) 16:28, 28. Sep. 2015 (MESZ)[Beantworten]