Diskussion:Einbruch

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Bedeutung [1] …[Bearbeiten]

… lautet derzeit „das Eindringen in eine Örtlichkeit mit räuberischen Absichten“, der Raub zeichnet sich allerdings durch Gewalt bzw. deren Androhung aus, welche bei der ursprünglichen Einbruchsabsicht keine Rolle spielen. Vorschlag: „das Eindringen in eine Örtlichkeit mit Diebstahlabsicht“. Gruß in die Runde, Peter -- 18:18, 19. Aug. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 17:41, 21. Jul. 2017 (MESZ)[Beantworten]