Diskussion:Eigentum

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Mehrzahl (oder Plural)[Bearbeiten]

Jetzt hab ich mich endlich durchgerungen, mich hier anzumelden - schon beginnen die Probleme.
Angelegt wurde Eigentum am 4. Juni 2004 als Nummer 100 von Benutzer:MichaelDiederich:
Nominativ: das Eigentum, die Eigentümer
Am 17. November 2004 wurde dann das Plural Eigentümer von Benutzer:Melancholie hinzugefügt.
Am 19. November 2004 wurde das von Benutzer:Ubik auf des Plural Eigentume berichtigt - die Tabelle blieb aber unverändert.
Ich dachte zuerst an einen Fehler von Ubik und wollte schon korrigieren. Dabei habe ich irgendwie die Besitztümer als Plural von Besitztum als geistige Vorlage verwendet - sicherheitshalber habe aber doch nachgesehen:

  • Im Österreichischen Wörterbuch steht: Ei|gen|tum das, -s/-tümer
  • Im Duden steht: Ei|gen|tum das; -s, Plur (für Wohnungseigentum u. Ä.:) ...tume

Wie wird so etwas im Wiktionary behandelt:

  • Hinweis auf verscheidene Formen für das Plural
    (auch in der Tabelle mit den Fällen)
  • Festlegung nur im Duden ist es richtig
  • Festlegung nur im Österreichischen Wörterbuch ist es richtig
  • Abstimmung - oder wie wird geregelt?

Beim Stöbern hier, habe ich keine Hinweise gefunden.
-- Viele Grüße H-P 20:01, 28. Mai 2005 (UTC)

Da sich die Wörterbücher scheinbar nicht einig sein können, sollten beide Varianten hier auftauchen. Übrigens findet sich der Plural Eigentümer nicht nur im österreichischen WB, sondern auch im Bertelsmann. Auch mein Sprachgefühl sagt mir, dass Eigentümer der richtige Plural ist.-- Rhingdrache 20:58, 28. Mai 2005 (UTC)
Der Begriff "Eigentum" HAT KEINEN PLURAL.
Österr.Wörterbuch: "Er besitzt mehrere Wohnungseigentume" ist ein SONDERFALL und NICHT zu generalisieren.
Anderes Wort: Der Eigentümer -
Singular "Der Eigentümer" (m) - "Die Eigentümerin" (f) im Sinne von "Eigner". Plural: Die Eigentümer.
"Eigentümer" ist also das Plural von Singular "Eigentümer bzw. Eigentümerin" und NICHT das Plural von "Eigentum".
Fehler korrigiert. --Gerhardvalentin 15:20, 4. Apr 2008 (CEST)

Hallo liebe Wiktionary-Fans,
das Ganze kommt mir doch sehr suspekt vor.
Wieso soll denn die Mehrzahl vom Eigentum EIGENTUME sein und nicht EIGENTÜMER? Es gibt doch sonst auch so viele mehrdeutige Wörter in unserer deutschen Sprache!
EIGENTÜMER würde ich wie folgt definieren: 1. Die Mehrzahl vom Eigentum (WENN es stimmt), 2. Eine oder mehrere Personen, die Eigentum besitzen.
Beim Reichtum lautet die Mehrzahl ja auch "REICHTÜMER", aber nicht REICHTUME! Und beim Herzogtum lautet die Mehrzahl auch nicht HerzogTUME, sondern HerzogTÜMER! Wieso sollte es dann beim Eigentum anders sein!?
(Der vorstehende Beitrag stammt von 77.12.197.2721:51, 10. Feb. 2011 (MEZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)[Beantworten]

Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 sieht das ebenso wie wir hier. Die Form "Eigentümer" im Sinne einer Person, die Eigentum besitzt, ist ein eigenes Substantiv. —Pill (Kontakt) 22:16, 10. Feb 2011 (MEZ)
An Vergleiche wie Reichtum - Eigentum muss man sehr vorsichtig rangehen. Nur ein Beispiel: Großmacht - Großmächte, Vollmacht - Vollmachten. --Betterknower (noissuksid) 22:43, 10. Feb 2011 (MEZ)

Genitiv[Bearbeiten]

Nicht einmal Canoo führt „Eigentumes“ an. Gruß in die Runde, Peter -- 11:46, 28. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]

Der Gen. auf -es ist bei Canoo unter dem Stichwort "Besonderheiten" angegeben, steht allerdings nicht in der Tabelle. Grüße Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 11:51, 28. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]
„Genitiv Singular mit s oder es“ heißt bei canoonet nur, dass es den Genitiv Singular mit s oder den Genitiv Singular mit es (oder beides) gibt. Auf der Erklärungsseite werden explizit drei Gruppen unterschieden: Genitiv nur mit es, Genitiv nur mit s und Genitiv mit es und s. „Die Zugehörigkeit zu einer der drei Gruppen lässt sich nicht immer einfach vorhersagen. In Zweifelsfällen schaue man beim entsprechenden Eintrag nach.“ Und im Eintrag steht als Genitiv nun mal nur Eigentums. -- IvanP (Diskussion) 11:58, 28. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Adelung führt für die alte Schreibweise nur den Genitiv -es an, das belegt zumindest, dass der Genitiv existierte. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 12:03, 28. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]
MoC hat Recht: Es gibt eine Menge älterer Belege für den Genitiv auf -es; aber es gibt auch reichlich neue Belege dazu. Ich habe mal einen als Beispiel eingefügt; es wäre kein Problem, zu dieser Kasusform weitere Zitate einzufügen. Nebenbei: Canoo hat nicht immer Recht. Grüß Euch! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 17:27, 28. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Für mich war Canoo nur ein Beleg, kein Grund. Für mich klang Eigentumes einfach fremd. Es gibt ja hier auch kein „Herzogtumes“. Gruß und Dank, Peter -- 17:46, 28. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Hast Recht. Aber "Herzogtumes" ist auch sehr gut belegbar, wenn auch nicht ganz zu reichlich wie "Eigentumes". Gruß Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 18:03, 28. Feb. 2017 (MEZ)[Beantworten]