Diskussion:Buschenschank
Genus[Bearbeiten]
Möglicherweise haben feminine und maskuline Form unterschiedliche Bedeutung – Lokal vs. Gewerbe: „1834 erregte es Aufsehen, dass ein nicht ‚Hausgesessener‘, nämlich Johann Gschwandtner, eine Buschenschank eröffnete. […] Der Buschenschank unterliegt nicht der Gewerbeordnung, wird jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt (Buschenschankgesetz).“ (Wien Geschichte Wiki: „Heuriger“ (Stabilversion) – Hervorhebung von mir) --Peter -- 17:23, 29. Jan. 2017 (MEZ)
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}
. Danke, Peter -- 19:41, 14. Jul. 2018 (MESZ)