Diskussion:Buschenschank

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Genus[Bearbeiten]

Möglicherweise haben feminine und maskuline Form unterschiedliche Bedeutung – Lokal vs. Gewerbe: „1834 erregte es Aufsehen, dass ein nicht ‚Hausgesessener‘, nämlich Johann Gschwandtner, eine Buschenschank eröffnete. […] Der Buschenschank unterliegt nicht der Gewerbeordnung, wird jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt (Buschenschankgesetz).“ (Wien Geschichte Wiki: „Heuriger“ (Stabilversion) – Hervorhebung von mir) --Peter -- 17:23, 29. Jan. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}. Danke, Peter -- 19:41, 14. Jul. 2018 (MESZ)[Beantworten]