Diskussion:Betäubungsmittel

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Bei Betäubungsmittel wird Narkosemittel als Synonym angegeben, aber nicht umgekehrt. Meiner Meinung nach zu Recht, denn „Nach dem Zweiten Weltkrieg entfernten sich in Deutschland und der Schweiz durch die Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnungen die juristische und medizinische Bedeutung des Begriffes Betäubungsmittel voneinander.“ (Deutscher Wikipedia-Artikel „Betäubungsmittel“ (Stabilversion)). Allerdings nicht in Österreich, wo ich die Begriffe sehr wohl synonym sehen würde. --Peter Gröbner (Diskussion) 12:13, 20. Dez. 2015 (MEZ)[Beantworten]
Ich glaube auch nicht, dass Österreicher unter Betäubungsmitteln auch Substanzen, die beim Menschen einen angeregten Zustand hervorrufen (Bedeutung [2]), verstehen. --Peter -- 18:53, 29. Jul. 2018 (MESZ)[Beantworten]
Siehe dazu auch „Bezüglich der Verurteilungen des Berufungswerbers nach dem (deutschen) Betäubungsmittelgesetz ist zunächst festzuhalten, dass diese Delikte nicht deckungsgleich sind mit den in § 7 Abs 3 Z 11 FSG idF BGBl I Nr 15/2005 angeführten strafbaren Handlungen nach dem (österreichischen) Suchtmittelgesetz, geht es doch bei letzterem vor allem um den Erwerb oder Besitz von Suchtgift (in großen Menge) im Zusammenhang mit dessen Inverkehrsetzung.“ (Spruch des Unabhängigen Verwaltungssenats in Tirol vom 22. August .2005) -- Peter -- 17:06, 15. Feb. 2019 (MEZ)[Beantworten]