Diskussion:Beleidigung

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Beleidigung gem. § 185 StGB[Bearbeiten]

Zitat aus dem Abschnitt „Bedeutungen“: „deutsches Strafrecht: nach § 185 StGB strafbare vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer (natürlichen oder juristischen) Person, wodurch deren Ehre (Wert, der ihr aufgrund der Personenwürde und dem sittlich-sozialen Verhalten zukommt) verletzt wird

Woher kommt diese Definition? § 185 StGB liefert keine Definition der Beleidigung: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“--Einar Moses Wohltun (Diskussion) 14:24, 21. Jun. 2015 (MESZ)[Beantworten]