Diskussion:Ausländer

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Diskussionsbeitrag[Bearbeiten]

Irgendwie kann ich den Unterschied zwischen [1] und [2] nicht so richtig erkennen. Wenn es tatsächlich einen gibt, kann ihn dann jemand erläutern?-- Rhingdrache (D) 13:37, 20. Feb 2009 (MEZ)

Vielleicht soll [1] eher umgangssprachlich für Leute mit fremdländischem Äußeren stehen, ohne dass auf die Staatsangehörigkeit geguckt wird: In diesem Viertel wohnen nur Ausländer.
[2] wäre dann wohl jemand, der nachweislich Angehöriger eines anderen Staates ist: Die Ausländer, die in unserer Herberge nächtigen, kommen aus den unterschiedlichsten Staaten.
Elleff Groom ► Коллоквиум ◄ 13:56, 20. Feb 2009 (MEZ).
Also wenn ich das richtig sehe, dann handelt es sich also durchaus um einen einzigen Begriff, nur dass Otto Normalbürger nicht auf die tatsächliche Staatsangehörigkeit achtet, sondern lediglich die Herkunft beachtet. Vielleicht sollte man das dann so kennzeichnen, indem man nicht [1] und [2] sondern [1] und [1a] nimmt. Ich glaube, dann ist das klarer.-- Rhingdrache (D) 14:50, 20. Feb 2009 (MEZ)
Ich weiß nicht.. eigentlich ist es keine Unterteilung, so dass [a] und [b] angebracht wäre. Die Bedeutungen sind nur nicht so erklärt, dass sie durch ihre Differenz auffallen. Es ist schon ein großer Unterschied, ob man sagt er ist ein Ausländer im Sinne von z.B. er ist Deutsch-Türke oder ob man meint, dass er einen türkischen und keinen deutschen Pass hat. Ich würde die Bedeutungen klarer formulieren und keine a-b-Unterteilung vornehmen. Kampy (Diskussion) 15:29, 20. Feb 2009 (MEZ)