Diskussion:Aktiengesellschaft

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Einsetzprobe[Bearbeiten]

Derzeit:
„Aktien großer Aktiengesellschaften werden meist an der Börse gehandelt.“
+ „Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist“ =
„Aktien großer Rechtsformen einer Kapitalgesellschaft, bei denen das Grundkapital in Aktien zerlegt ist, werden meist an der Börse gehandelt..“
--Peter -- 14:23, 25. Okt. 2017 (MESZ)[Beantworten]

Ja, ich würde es definieren als „Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist“.
Oder vielleicht auch so: „Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital auf Aktien aufgeteilt ist“
--Betterknower (Diskussion) 22:24, 28. Okt. 2017 (MESZ)[Beantworten]
Was meint der Fachmann? Gruß euch beiden, Peter -- 14:10, 3. Nov. 2017 (MEZ)[Beantworten]
Der Fachmann kommt gerade ermattet aus den Klausuren des 2. Examens und war deswegen hier laaaaange nicht präsent, verweist aber mal auf § 1 AktG und findet Betterknowers Vorschlag mit „zerlegt“ deswegen sehr gut. :-) Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 21:27, 7. Dez. 2017 (MEZ)[Beantworten]