Diskussion:46-Jähriger

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vor oder nach dem Geburtstag?[Bearbeiten]

„Person, die seit sechsundvierzig Jahren auf der Erde lebt; vor 46 Jahren geboren wurde“: Ist ein 46-Jähriger schon (mehr als) 46 Jahre auf der Welt oder im 46-sten Lebensjahr? In Deutschland sicher ersteres, aber in Österreich? Oder (unabhängig vom Geburtstag im 46. Jahr, das auf sein Geburtsjahr folgt? Peter -- 09:09, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Vgl. Diskussion:59-Jähriger. Peter -- 12:53, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Ich kenne das nur so: Ein Neugeborener sagen wir mal vom 1.1.2000 6:30 Uhr befindet sich ab dem Zeitpunkt seiner Geburt in seinem ersten Lebensjahr. Mit dem Tag seines ersten Geburtstages also am 1.1.2001 0:00 Uhr befindet er sich in seinem zweiten Lebensjahr. Genau zu diesem Zeitpunkt ist sein erstes Lebensjahr vollendet und er wird dann als 1-Jähriger bezeichnet. Wobei umgangssprachlich wohl auch ein 11 Monate altes Baby bereits als als 1-Jähriger bezeichnet wird. Durch vollständige Induktion erhält man die Bezeichnungen der höheren Lebensjahre. Relevant wird die Bezeichnung ja erst durch Gesetze und Strafrecht. Ein 13-Jähriger wird anders behandelt als ein 14-Jähriger. Ein 18-Jähriger hat andere Rechte und Pflichten als ein 17-Jähriger. Wobei die Gesetze meist den Begriff des vollendeten Lebensjahres statt n-Jähriger verwenden. -- Formatierer (Diskussion) 13:31, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Genau das ist die Frage: Ist ein 46-Jähriger im 46. Lebensjahr, hat er es vollendet oder ist beides möglich? Rechtlich gibt es genaue Regelungen, die – wie Du sagst – von der Vollendung sprechen: „Diese Vorschrift besagt, dass ein Mensch ab 0:00 Uhr an seinem Geburtstag ein Jahr älter ist und nicht erst zu der eigentlichen Geburtsstunde. Der Gesetzgeber musste eine eigene Regelung schaffen, da nach der üblichen Berechnung von Fristen, bei denen es auf ein Ereignis ankommt, das in den Lauf eines Tages fällt (Geburt), der erste Tag nicht mitgezählt wird. Bei der Berechnung des Lebensalters wird der Tag der Geburt mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 BGB). Wer beispielsweise am 10. Oktober 1998 um 17:02 Uhr geboren ist, hat am 9. Oktober 2016 um 24:00 Uhr rechtlich das 18. Lebensjahr vollendet. Die Person ist damit von Beginn des 10. Oktobers 2016 an nicht mehr minderjährig, sondern volljährig. Nach § 188 Abs. 3 BGB hat jemand, der am 29. Februar geboren ist, in einem Jahr ohne 29. Februar mit dem Ablauf des 28. Februars sein jeweiliges Lebensjahr vollendet, also wie wenn der 1. März sein Geburtstag wäre.“ (Deutscher Wikipedia-Artikel „Lebensalter“ (Stabilversion)) Peter -- 14:32, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Schrieb ich doch. Ein Neugeborener wird ab seinem ersten Lebenstag nicht als 1-Jähriger bezeichnet, sondern erst ab seinem ersten Geburtstag. Folglich wird ein 46-Jähriger erst ab seinem 46. Geburtstag als 46-Jähriger bezeichnet. Für das obige Beispiel also ab dem 1.1.2046 0:00 Uhr. Allgemein gilt ein n-Jähriger befindet sich in seinem (n+1)sten Lebensjahr. Ein Neugegeborener müsste eigentlich als 0-Jähriger bezeichnet werden. Sagt man aber nicht, genausowenig wie: Die Frau gebar einen 1-Jährigen Sohn. -- Formatierer (Diskussion) 15:12, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Ich wollte Dir nicht widersprechen, sondern beipflichten und ergänzen. Allerdings glaube ich, dass oft auch Personen im 46. Lebensjahr (besonders in Österreich?) als 46-Jährige bezeichnet werden. Siehe dazu auch meine Zitate aus der „Diskussion:59-Jähriger“:
Gruß, Peter -- 15:18, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Man kann es auch so ausdrücken: Ein Mensch im n-ten Lebensjahr ist (n-1)-jährig. Wird das n-te Lebensjahr vollendet, dann wird dieser Mensch n-jährig und befindet sich fortan im (n+1)-ten Lebensjahr... Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:24, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]
Ja, aber viele Menschen (auch ich) und Quellen meinen, dass Alexander 33-jährig in seinem 33. Lebensjahr gestorben ist. Peter -- 15:26, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Da das Adjektiv 46-jährig ein Kardinale und kein Ordinale enthält, kann ich mir darunter nur „46 Jahre alt“ vorstellen und nicht etwa „im 46. (Lebens-)Jahr“. Wenn du meinst, dass das besonders in Österreich anders ist, was sagt denn das ÖWB dazu? Zu Daigo: Laut der deutschsprachigen Wikipedia wurde er am 18. Januar 885 geboren, laut der englischsprachigen Wikipedia am 6. Februar 884 und laut der Encyclopædia Britannica am 6. Februar 885. *facepalm* Vielleicht beruht die Angabe, dass er 46-jährig starb, auf ein anderes Geburtsdatum als das angegebene. Zu Alexander der Große: Vielleicht ein Fehler, der darauf beruht, dass 356 − 323 = 33? -- IvanP (Diskussion) 15:36, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Genau so ist es, nur dass ich es nicht für einen Fehler halte. Wenn mich jemand fragt, wie alt ich bin, ziehe ich einfach vom laufenden Jahr mein Geburtsjahr ab und denke nicht nach, ob ich in diesem Jahr schon Geburtstag hatte. In meinem Alter macht das keinen großen Unterschied zur – zugegebenermaßen korrekten – Antwort. Wenn ich beim Blutspenden mein Gewicht eintragen soll, moniere ich ja auch nicht, dass „kg“ schon vorgedruckt ist, und wenn mich jemand fragt, wieviele Kilowatt Strom ich im Jahr verbrauche, verbessere ich ihn auch nicht auf „Kilowattstunden“. Peter -- 15:43, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

„ziehe ich einfach vom laufenden Jahr mein Geburtsjahr ab“ — Tatsächlich? Ich zähle jedes Mal, wenn ich Geburtstag habe, um 1 hoch und merke mir die Zahl als mein Alter. Ich halte meine Geburt eigentlich nicht für wert, gefeiert zu werden, doch da ich ab und an nach meinem Alter gefragt werde, mache ich das so, und ich nahm an, die meisten rufen ihr Alter aus dem Gedächtnis ab. -- IvanP (Diskussion) 15:57, 24. Apr. 2016 (MESZ

Du bist – entnehme ich Deiner Benutzerseite – noch wesentlich jünger. Ich hatte schon soviele verschiedene Lebensalter, dass ich sie nicht mehr merken kann. Peter -- 16:01, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Wie dem auch sei. Auch wenn beim Alter nur das Jahr einbezogen wird, wird das ja nicht nur bei der Angabe „…-jährig“ gemacht, sondern ebenso bei „… Jahre alt“. Ich meine nun, dass -jährig so viel heißt wie „ Jahre alt“ (wie die Jahre auch immer gezählt werden mögen) und nicht etwa „im -ten Lebensjahr“. So kenne ich das, so sagen es Wörterbücher und es macht insofern Sinn, als dass eine Kardinalzahl verwendet wird und keine Ordinalzahl. -- IvanP (Diskussion) 16:22, 24. Apr. 2016 (MESZ)[Beantworten]

Die von dir angeführten Stellen betreffend Alexander den Großen und Daigo habe ich nun korrigiert: 323 v. Chr., Daigo (was hinter der Diskrepanz bei Daigo steckt: Auskunft). -- IvanP (Diskussion) 18:06, 20. Mai 2016 (MESZ)[Beantworten]