Dienstherrin

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Dienstherrin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Dienstherrin die Dienstherrinnen
Genitiv der Dienstherrin der Dienstherrinnen
Dativ der Dienstherrin den Dienstherrinnen
Akkusativ die Dienstherrin die Dienstherrinnen

Worttrennung:

Dienst·her·rin, Plural: Dienst·her·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈdiːnstˌhɛʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Dienstherrin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person oder Institution, bei der jemand gegen Lohn/Gehalt beschäftigt ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Dienstherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Arbeitgeberin

Männliche Wortformen:

[1] Dienstherr

Oberbegriffe:

[1] Herrin

Beispiele:

[1] „Weder die Wehrmacht noch die ehemalige Armee der DDR dürften ein Vorbild für die Truppe sein, legt die Verteidigungsministerin als oberste Dienstherrin in dem zehnseitigen Entwurf fest.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Dienstherrin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Dienstherrin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Dienstherrin
[1] The Free Dictionary „Dienstherrin
[1] Duden online „Dienstherrin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDienstherrin

Quellen:

  1. Matthias Gebauer: Bundeswehr: Ursula von der Leyen ordnet Distanz zu Wehrmacht und NVA an. In: Spiegel Online. 20. November 2017, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 3. Juli 2021).