Dienstherr

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Dienstherr (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Dienstherr die Dienstherren
Genitiv des Dienstherrn
des Dienstherren
der Dienstherren
Dativ dem Dienstherrn
dem Dienstherren
den Dienstherren
Akkusativ den Dienstherrn
den Dienstherren
die Dienstherren

Worttrennung:

Dienst·herr, Plural: Dienst·her·ren

Aussprache:

IPA: [ˈdiːnstˌhɛʁ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Dienstherr (Info)

Bedeutungen:

[1] Person oder Institution, bei der jemand gegen Lohn/Gehalt beschäftigt ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Dienst und Herr

Sinnverwandte Wörter:

[1] Arbeitgeber

Weibliche Wortformen:

[1] Dienstherrin

Oberbegriffe:

[1] Herr

Beispiele:

[1] „Er zähle etwas über dreißig Jahre, und sei sich keiner weiteren Missetat bewußt, als daß er die verheiratete Tochter seines Dienstherrn, dem er sich in Leibeigenschaft verkauft hatte, verführt und mitsamt ihrer Zofe, seiner eigenen Frau, entführt und in ein öffentliches Haus verschleppt habe.“[1]
[1] „Ist das Vertrauensverhältnis zwischen einem Soldaten und seinem Dienstherrn zerstört und daher die Höchstmaßnahme zu verhängen, kann eine überlange Verfahrensdauer nicht mehr maßnahmemildernd wirken.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Dienstherr
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Dienstherr
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Dienstherr
[1] The Free Dictionary „Dienstherr
[1] Duden online „Dienstherr
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDienstherr

Quellen:

  1. Li Yü: Jou Pu Tuan (Andachtsmatten aus Fleisch). Ein erotischer Roman aus der Ming-Zeit. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1979 (übersetzt von Franz Kuhn), ISBN 3-596-22451-9, Seite 404. Chinesisches Original 1634.
  2. Urteil vom 16.07.2020 - BVerwG 2 WD 16.19. Abgerufen am 26. Juli 2023.