Dienstbehörde

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Dienstbehörde (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Dienstbehörde die Dienstbehörden
Genitiv der Dienstbehörde der Dienstbehörden
Dativ der Dienstbehörde den Dienstbehörden
Akkusativ die Dienstbehörde die Dienstbehörden

Worttrennung:

Dienst·be·hör·de, Plural: Dienst·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [ˈdiːnstbəˌhøːɐ̯də]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Dienstbehörde (Info)

Bedeutungen:

[1] Behörde, die für dienstliche Fragen zuständig ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Dienst und Behörde

Oberbegriffe:

[1] Behörde

Beispiele:

[1] „Es galt, während seines Aufenthalts, dessen Dauer seine vorgesetzte Dienstbehörde bemaß, sobald wie möglich das Gesetzmäßige zu erkennen, das sich in den Zeichen der Stadt und den Äußerungen der Bewohner offenbarte.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Dienstbehörde
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Dienstbehörde
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Dienstbehörde
[1] Duden online „Dienstbehörde
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalDienstbehörde

Quellen:

  1. Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 149. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.