Bundeswahlleiter

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Bundeswahlleiter (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Bundeswahlleiter die Bundeswahlleiter
Genitiv des Bundeswahlleiters der Bundeswahlleiter
Dativ dem Bundeswahlleiter den Bundeswahlleitern
Akkusativ den Bundeswahlleiter die Bundeswahlleiter

Worttrennung:

Bun·des·wahl·lei·ter, Plural: Bun·des·wahl·lei·ter

Aussprache:

IPA: [ˈbʊndəsvaːlˌlaɪ̯tɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bundeswahlleiter (Info)

Bedeutungen:

[1] oberster Wahlleiter eines Bundesstaates

Herkunft:

Determinativkompositum aus Bund und Wahlleiter mit dem Fugenelement -es

Weibliche Wortformen:

[1] Bundeswahlleiterin

Oberbegriffe:

[1] Wahlleiter

Beispiele:

[1] „Der Bundeswahlleiter hat den Parteien mit Geldbußen gedroht, sollten sie am Sonntag vor Schließung der Wahllokale Informationen über die Exit Polls öffentlich machen.“[1]
[1] „Der Bundeswahlleiter Dieter Sarreither geht davon aus, dass die Mängel bei dem Computerprogramm für die Bundestagswahl bis zum 24. September behoben werden können.“[2]
[1] „Vorsitzer und Bundeswahlleiter ist laut Nationalratswahlordnung Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP).“[3]
[1] „Die vereinzelt vorgebrachte Behauptung, das Bundesministerium für Inneres bzw. der Bundeswahlleiter habe Druck ausgeübt, um möglichst rasch ein endgültiges Ergebnis der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen zu erhalten, entspreche nicht den Tatsachen, weil der Fokus auf dem rechtskonformen Vollzug wahl- rechtlicher Vorschriften gelegen sei.“[4]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Bundeswahlleiter
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundeswahlleiter
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBundeswahlleiter

Quellen:

  1. Annett Meiritz: Warnbrief: Wahlleiter droht Twitter-Plaudertaschen mit 50.000 Euro Bußgeld. In: Spiegel Online. 19. September 2013, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 22. September 2013).
  2. Chaos Computer Club: Wahl-Software ist hackbar. Abgerufen am 26. August 2018.
  3. FPÖ entsendet Hübner in die Bundeswahlbehörde. In: DiePresse.com. 10. August 2017, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 26. August 2018).
  4. Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 1. Juli 2016