Bauordnung

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Bauordnung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Bauordnung die Bauordnungen
Genitiv der Bauordnung der Bauordnungen
Dativ der Bauordnung den Bauordnungen
Akkusativ die Bauordnung die Bauordnungen

Worttrennung:

Bau·ord·nung, Plural: Bau·ord·nun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈbaʊ̯ˌʔɔʁdnʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bauordnung (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtsvorschrift, in der alle Regeln für das Bauwesen einer Region festgelegt werden
[2] Amt, das [1] durchsetzt

Abkürzungen:

[1] BauO

Herkunft:

Determinativkompositum von Bau und Ordnung

Synonyme:

[1] Bauvorschrift
[2] Bauverwaltung

Sinnverwandte Wörter:

[2] Bauaufsicht, Bauaufsichtsbehörde, Baudezernat

Oberbegriffe:

[1] Recht
[2] Behörde

Unterbegriffe:

[1] Landesbauordnung, Musterbauordnung
[1] Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Beispiele:

[1] „Nach § 58 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist das Bauordnungsamt als untere Bauaufsichtsbehörde für das Einhalten des öffentlichen Baurechts hinsichtlich baulicher Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen zuständig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.“[1]
[1] „Das Baurecht hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, was eine Anpassung der Bauordnung für Berlin hinsichtlich dieser Entwicklungen erforderlich macht.“[2]
[1] „Das Bauordnungsamt ist für den Vollzug der Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen zuständig.“[3]
[1] „Die Ziele des Kleingartenwesens werden durch das Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 definiert und sind Grundlage der neuen Garten- und Bauordnung des Stadtverbandes.“[4]
[1, 2] „Dabei prüft die Bauaufsicht, ob durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die nicht den Anforderungen der Bauordnung genügen.“[5]
[2] „Neben der Bauberatung ist das Baugenehmigungsverfahren eine der Hauptaufgaben der Bauordnung.“[6]
[2] „Der Bereich Baugenehmigung und Bauordnung ist zuständig für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.“[7]
[2] „Bei der Realisierung des Wunsches nach einem eigenen Haus sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung der Bereich Bauordnung zuständig ist.“[8]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] die Bayerische, Brandenburgische, Hessische, Niedersächsische Bauordnung; Bauordnung-NRW; Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA); Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Thüringer Bauordnung (ThürBO); Bauordnung für Berlin
[1] die Bauordnung missachten; gegen die Bauordnung verstoßen; sich der Bauordnung widersetzen; die Bauordnung beachten; sich in die Bauordnung einfügen
[2] kirchliche Bauordnung

Wortbildungen:

[1] bauordnungsrechtlich, Bauordnungsrecht
[2] Bauordnungsamt

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Bauordnung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bauordnung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bauordnung
[1] Duden online „Bauordnung

Quellen:

  1. Bauordnungsamt www.landkreis-leer.de, abgerufen am 23. Mai 2016
  2. Drittes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin(PDF 1,6 MB) www.parlament-berlin.de, abgerufen am 23. Mai 2016
  3. Bauordnungsamt www.havelland.de, abgerufen am 23. Mai 2016
  4. Garten- und Bauordnung www.kleingarten-aachen.de, abgerufen am 23. Mai 2016
  5. Grundstücksteilung bebauter Grundstücke(PDF; 41,5 kB) www.aachen.de, abgerufen am 23. Mai 2016
  6. Fachbereich Bauordnung www.bocholt.de, abgerufen am 23. Mai 2016
  7. Baugenehmigung und Bauordnung www.oberhausen.de, abgerufen am 23. Mai 2016
  8. Bauordnung www.unna.de, abgerufen am 23. Mai 2016