Bauamt

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Bauamt (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Bauamt die Bauämter
Genitiv des Bauamtes
des Bauamts
der Bauämter
Dativ dem Bauamte
dem Bauamt
den Bauämtern
Akkusativ das Bauamt die Bauämter

Worttrennung:

Bau·amt, Plural: Bau·äm·ter

Aussprache:

IPA: [ˈbaʊ̯ˌʔamt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bauamt (Info)

Bedeutungen:

[1] Teil einer staatlichen, kommunalen, kirchlichen oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Verwaltung zu Bauangelegenheiten, die mit der Prüfung, Bewilligung/Ablehnung von Bauanträgen betraut ist und Bauabnahmen durchführt

Herkunft:

Determinativkompositum von Bau und Amt

Synonyme:

[1] Baubehörde, Bauverwaltung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Bauaufsicht, Baudezernat, Bauordnungsamt

Oberbegriffe:

[1] Amt, Verwaltung

Unterbegriffe:

[1] Staatsbauamt, Stadtbauamt

Beispiele:

[1] Das Bauamt kann einen Bauantrag genehmigen oder auch zurückweisen.
[1] „380000 neue Wohnungen haben die Bauämter genehmigt.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Bauamt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bauamt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bauamt
[1] The Free Dictionary „Bauamt
[1] Duden online „Bauamt

Quellen:

  1. Florian Güßgen: Städter in Not. In: Stern. Nummer Heft 9, 2017, Seite 24-35, Zitat Seite 30.