Arbeitsgeber

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Arbeitsgeber (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Arbeitsgeber die Arbeitsgeber
Genitiv des Arbeitsgebers der Arbeitsgeber
Dativ dem Arbeitsgeber den Arbeitsgebern
Akkusativ den Arbeitsgeber die Arbeitsgeber

Nebenformen:

Arbeitgeber

Worttrennung:

Ar·beits·ge·ber, Plural: Ar·beits·ge·ber

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯t͡sˌɡeːbɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Arbeitsgeber (Info)

Bedeutungen:

[1] Person oder Firma, die Menschen als Arbeiter oder Angestellte einstellt, beschäftigt und ihnen dafür Geld bezahlt

Weibliche Wortformen:

[1] Arbeitsgeberin

Beispiele:

[1] „Dies setzt voraus, dass er fristgerecht seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitsgeber vorlegt.“[1]
[1] „Wer potentielle Arbeitsgeber rechtzeitig anspricht, kann später von den Begegnungen profitieren.“ [2]
[1] „Es ist unschön, wenn beim Arbeitsgeber eine derartige Unruhe herrscht.“ [3]

Übersetzungen:[Bearbeiten]

Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Arbeitgeber.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Arbeitsgeber
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Arbeitsgeber
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitsgeber

Quellen:

  1. Berliner Zeitung, 29. Mai 2004
  2. Berliner Zeitung, 13. Dezember 2003
  3. Berliner Zeitung, 3. November 2003

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Arbeitgebers