Arbeitgeberin
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Arbeitgeberin (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Arbeitgeberin | die Arbeitgeberinnen |
| Genitiv | der Arbeitgeberin | der Arbeitgeberinnen |
| Dativ | der Arbeitgeberin | den Arbeitgeberinnen |
| Akkusativ | die Arbeitgeberin | die Arbeitgeberinnen |
Worttrennung:
- Ar·beit·ge·be·rin, Plural: Ar·beit·ge·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯tˌɡeːbəʁɪn], [ˌaʁbaɪ̯tˈɡeːbəʁɪn]
- Hörbeispiele:
Arbeitgeberin (Info),
Arbeitgeberin (Info),
Arbeitgeberin (Info) - Reime: -eːbəʁɪn
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person oder Firma, die Leute als Arbeiter oder Angestellte einstellt, beschäftigt und ihnen dafür Geld bezahlt
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Arbeitgeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Dienstherrin
Gegenwörter:
- [1] Arbeitnehmerin
Männliche Wortformen:
- [1] Arbeitgeber
Unterbegriffe:
- [1] Chefin
Beispiele:
- [1] „Sie erzählten von einem Dienstmädchen, das Parfüm von ihrer Arbeitgeberin gestohlen habe.“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] weibliche Person oder Firma, die Leute einstellt, beschäftigt und ihnen dafür Geld bezahlt
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgeberin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitgeberin“
- [1] The Free Dictionary „Arbeitgeberin“
- [(1)] Duden online „Arbeitgeberin“
Quellen:
- ↑ Chika Unigwe: Schwarze Schwestern. Roman. Tropen, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-608-50109-4, Seite 120. Originalausgabe: Niederländisch 2007.