Anwaltsgehilfin

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Anwaltsgehilfin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Anwaltsgehilfin die Anwaltsgehilfinnen
Genitiv der Anwaltsgehilfin der Anwaltsgehilfinnen
Dativ der Anwaltsgehilfin den Anwaltsgehilfinnen
Akkusativ die Anwaltsgehilfin die Anwaltsgehilfinnen

Worttrennung:

An·walts·ge·hil·fin, Plural: An·walts·ge·hil·fin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈanvalt͡sɡəˌhɪlfɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anwaltsgehilfin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die als Gehilfin bei einem Rechtsanwalt beschäftigt ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anwaltsgehilfe, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwaltsgehilfin

Männliche Wortformen:

[1] Anwaltsgehilfe

Oberbegriffe:

[1] Gehilfin

Beispiele:

[1] „Und ein erheblicher Anteil von jungen Frauen wird in Berufen mit sehr geringen Übernahmechancen nach dem Lehrabschluss ausgebildet, wie zum Beispiel Anwaltsgehilfinnen oder Arzthelferinnen (Seibert, 2004).“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Duden online „Anwaltsgehilfin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwaltsgehilfin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwaltsgehilfin

Quellen:

  1. Steffen Hillmert, Karl Ulrich Mayer (Hrsg.): Geboren 1964 und 1971. Neuere Untersuchungen zu Ausbildungs- und Berufschancen in Westdeutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004. ISBN 978-3322804594. Seite 212