Anschreibeverfahren

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Anschreibeverfahren (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Anschreibeverfahren die Anschreibeverfahren
Genitiv des Anschreibeverfahrens der Anschreibeverfahren
Dativ dem Anschreibeverfahren den Anschreibeverfahren
Akkusativ das Anschreibeverfahren die Anschreibeverfahren

Worttrennung:

An·schrei·be·ver·fah·ren, Plural: An·schrei·be·ver·fah·ren

Aussprache:

IPA: [ˈanʃʁaɪ̯bəfɛɐ̯ˌfaːʁən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anschreibeverfahren (Info)

Bedeutungen:

[1] Zollwesen: vereinfachtes Verfahren für die Abgabe einer Zollanmeldung

Abkürzungen:

[1] ASV

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs anschreiben und dem Substantiv Verfahren mit dem Gleitlaut -e-

Beispiele:

[1] „Hauptmerkmal und bedeutender Vorteil des Anschreibeverfahrens ist die Möglichkeit, die Überführung von Waren in den freien Verkehr ohne Beteiligung der Zollbehörden vorzunehmen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Anschreibeverfahren
[1] Clemens Büter: Außenhandel. Grundlagen globaler und innergemeinschaftlicher Handelsbeziehungen. Physica Verlag/Springer, Heidelberg 2007, ISBN 978-3790817249, Seite 39 f., Abschnitt „Zollamtliche Warenerfassung“

Quellen:

  1. Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer: Zoll und Umsatzsteuer. Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug. 2. Auflage. Gabler/GWV Fachverlage/Springer, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3834917874, Seite 47