Anschlussverfahren

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Anschlussverfahren (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Anschlussverfahren die Anschlussverfahren
Genitiv des Anschlussverfahrens der Anschlussverfahren
Dativ dem Anschlussverfahren den Anschlussverfahren
Akkusativ das Anschlussverfahren die Anschlussverfahren

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Anschlußverfahren

Worttrennung:

An·schluss·ver·fah·ren, Plural: An·schluss·ver·fah·ren

Aussprache:

IPA: [ˈanʃlʊsfɛɐ̯ˌfaːʁən]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anschlussverfahren (Info)

Bedeutungen:

[1] deutsches Strafprozessrecht: in den §§ 403406c StPO geregelte Möglichkeit des durch eine Straftat Verletzten, seine bürgerlich-rechtlichen Ansprüche gegen den Straftäter, für die nach § 13 GVG eigentlich das Zivilgericht zuständig ist, auf Antrag bereits im Strafverfahren geltend zu machen

Synonyme:

[1] Adhäsionsprozess (seltener), Adhäsionsverfahren, Anhangsverfahren

Beispiele:

[1] Das Anschlussverfahren hat keine große praktische Bedeutung.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Löwe-Rosenberg: Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz. 25. Auflage. Sechster Band: §§ 374–495; EGStPO, De Gruyter, Berlin 2001, Vor § 403 Rn. 7