Annahmeerklärung

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Annahmeerklärung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Annahmeerklärung die Annahmeerklärungen
Genitiv der Annahmeerklärung der Annahmeerklärungen
Dativ der Annahmeerklärung den Annahmeerklärungen
Akkusativ die Annahmeerklärung die Annahmeerklärungen

Worttrennung:

An·nah·me·er·klä·rung, Plural: An·nah·me·er·klä·run·gen

Aussprache:

IPA: [ˈannaːməʔɛɐ̯ˌklɛːʁʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Annahmeerklärung (Info)

Bedeutungen:

[1] Erklärung der Annahme

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Annahme und Erklärung

Oberbegriffe:

[1] Erklärung

Beispiele:

[1] „Das Angebot des V darf aber zum Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung nicht bereits erloschen gewesen sein (§§ 146 ff. BGB). Das wäre der Fall, wenn die Annahme nicht rechtzeitig erklärt worden wäre (§ 146 2. Fall BGB).“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Annahmeerklärung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnnahmeerklärung
[1] Duden online „Annahmeerklärung
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Annahmeerklärung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Annahmeerklärung

Quellen:

  1. Rolf Stober (Hrsg.): Deutsches und internationales Wirtschaftsrecht. Grundzüge des Wirtschaftsprivat-, Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsstrafrechts. W. Kohlhammer, Stuttgart 2007. ISBN 978-3170199569. Seite 59