Angestelltenversicherungsgesetz

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Angestelltenversicherungsgesetz (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Angestelltenversicherungsgesetz
Genitiv des Angestelltenversicherungsgesetzes
Dativ dem Angestelltenversicherungsgesetz
Akkusativ das Angestelltenversicherungsgesetz

Worttrennung:

An·ge·stell·ten·ver·si·che·rungs·ge·setz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈanɡəʃtɛltn̩fɛɐ̯zɪçəʁʊŋsɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Angestelltenversicherungsgesetz (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht, Deutschland, bis 31.12.1991: Gesetz, das die Rentenversicherung von Angestellten regelte; ab 1992 einheitliche Rentenversicherung von Angestellten und Arbeitern, geregelt im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Abkürzungen:

[1] AVG

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Angestelltenversicherung und Gesetz mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Gesetz

Beispiele:

[1] „Nach dem Angestelltenversicherungsgesetz soll nämlich die Rentenversicherung für die Kosten einer Heilbehandlung aufkommen, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit des Angestellten erhalten oder verbessert wird.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Angestelltenversicherungsgesetz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Angestelltenversicherungsgesetz
[1] Duden online „Angestelltenversicherungsgesetz

Quellen:

  1. Kein Ausgleich für billige Beiträge. In: Die Zeit, 1. Oktober 1971 (zitiert nach DWDS).