Amtsärztin

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Amtsärztin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Amtsärztin die Amtsärztinnen
Genitiv der Amtsärztin der Amtsärztinnen
Dativ der Amtsärztin den Amtsärztinnen
Akkusativ die Amtsärztin die Amtsärztinnen

Worttrennung:

Amts·ärz·tin, Plural: Amts·ärz·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈamt͡sˌɛʁt͡stɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Amtsärztin (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: eine Ärztin im öffentlichen Gesundheitswesen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Amt und Ärztin sowie dem Fugenelement -s

Männliche Wortformen:

[1] Amtsarzt

Beispiele:

[1] „Die Ausgangssituation war ein Vergewaltigungsverfahren. Die dortige Nebenklägerin und Geschädigte der Tat, mit deren Glaubwürdigkeit sich das Landgericht gerade im Zusammenhang mit ihrem Suchtverhalten auseinander gesetzt hatte, hatte sich in einem vorausgegangenen Sorgerechtsverfahren freiwillig von der Amtsärztin begutachten lassen.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAmtsärztin
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Amtsärztin
[1] Duden online „Amtsärztin

Quellen:

  1. Helmut Pollähne, Irmgard Rode (Hg.): Schweigepflicht und Datenschutz. Neue kriminalpolitische Herausforderungen – alte Antworten?. LIT Verlag, Berlin 2010. ISBN 978-3643107275. Seite 129