Allodialbesitz

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Allodialbesitz (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Allodialbesitz die Allodialbesitze
Genitiv des Allodialbesitzes der Allodialbesitze
Dativ dem Allodialbesitz den Allodialbesitzen
Akkusativ den Allodialbesitz die Allodialbesitze

Worttrennung:

Al·lo·di·al·be·sitz, Plural: Al·lo·di·al·be·sit·ze

Aussprache:

IPA: [aloˈdi̯aːlbəˌzɪt͡s]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Allodialbesitz (Info), Lautsprecherbild Allodialbesitz (Info)

Bedeutungen:

[1] Privatbesitz fürstlicher Familien; lehensfreier Grundbesitz

Herkunft:

aus allodial und Besitz

Synonyme:

[1] Allod, Allodium, Eigengut, Freieigentum, Freigut

Beispiele:

[1] „Von dem Allodialbesitz der Straubenhardter in Dobel erfahren wir erstmals im Jahr 1363 aus dem Salbuch der Ebersteiner.“[1]
[1] „Ihre Stellung wurde bald so stark, daß sie sich gegen den vom König eingesetzten Grafen erfolgreich zur Wehr setzen konnten. Es ist wahrscheinlich, daß sie sich dabei auf ihren Allodialbesitz stützen konnten.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Allod
[1] Allod/Allodialbesitz. In: lexexakt Rechtslexikon. C. Loscher, Marburg, abgerufen am 26. April 2014 (Deutsch).

Quellen:

  1. Fred Scholz: Die Entstehungsgeschichte der Gemeinde Dobel. In: Homepage Hotel Rössle. Hotel Rössle. Willi Barth GmbH & Co. KG, abgerufen am 26. April 2014 (Deutsch, Quelle: Fred Scholz, Dobel, ein aufblühender Kurort im nördlichen Schwarzwald (Geschichte und Entwicklung), Dobel 1968).
  2. „Die Grafschaftsverfassung der Karolingerzeit in den Gebieten östlich des Rheins“, von Hans K. Schulze, Duncker und Humblot, 1973