Aliud

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Aliud (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Aliud die Alia
Genitiv des Aliud der Alia
Dativ dem Aliud den Alia
Akkusativ das Aliud die Alia

Anmerkung:

Der Genitiv Singular wird mehrfach mit -s verwendet, obwohl in Duden. Deutsches Universalwörterbuch ein endungsloser Genitiv angezeigt wird.[1]

Alternative Schreibweisen:

überwiegend in Fachtexten, auch mit Artikel ‹das aliud›, siehe auch untenstehende Beispiele: aliud

Worttrennung:

Ali·ud, Plural: Alia

Aussprache:

IPA: [ˈaːli̯ʊt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Aliud (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Falschleistung, also zum Beispiel ein gelieferter Gegenstand, der nicht der bestellten und vereinbarten Gattung angehört

Sinnverwandte Wörter:

[1] Falschleistung, Fehlleistung, Minderleistung, Schlechtleistung

Beispiele:

[1] „Akzeptiert der Gläubiger das Aliud in Kenntnis der Umstände als schuldgemäße, entfällt der Tatbestand der Nichtleistung […].“[2]
[1] „Das aliud war jedenfalls zunächst nicht die Sache, die geschuldet wurde.“[3]
[1] „Kann der Verkäufer die Sache nicht zurückfordern, so stellt sich die Frage, ob der Käufer einen eventuellen Mehrwert des aliuds bezahlen muß.“[4]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Aliud (Recht)

Quellen:

  1. Duden. Deutsches Universalwörterbuch. 6., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007. ISBN 3-411-05506-5
  2. Roland Schwarze: Das Recht der Leistungsstörungen. Abgerufen am 29. November 2021.
  3. http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2006/Vorlesung/aliudundmanko.htm
  4. http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/pdf_docs/Schuldrechtsreform.pdf