Aktienkäuferin

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Aktienkäuferin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Aktienkäuferin die Aktienkäuferinnen
Genitiv der Aktienkäuferin der Aktienkäuferinnen
Dativ der Aktienkäuferin den Aktienkäuferinnen
Akkusativ die Aktienkäuferin die Aktienkäuferinnen

Worttrennung:

Ak·ti·en·käu·fe·rin, Plural: Ak·ti·en·käu·fe·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈakt͡si̯ənˌkɔɪ̯fəʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Aktienkäuferin (Info)

Bedeutungen:

[1] Käuferin von Aktien

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Aktienkäufer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

[1] Aktienverkäuferin

Männliche Wortformen:

[1] Aktienkäufer

Oberbegriffe:

[1] Käuferin

Beispiele:

[1] „Die Bank habe als Aktienkäuferin keinen Anspruch auf die von der AG abgeführte Kapitalertragsteuer, so die Richter.“[1]
[1] „Wie berichtet, wird Kulterer, den Ex-Hypo-Chefs Siegfried Grigg und Tilo Berlin, dem ehemaligen Hypo-Leasing-Vorstand Josef Kircher sowie der Flick-Stiftung als Aktienkäuferin Untreue vorgeworfen.“[2]
[1] „Die Aktienkäuferin sollte wohl nur hingehalten werden und mit Scheingewinnen später zu weiteren Investitionen animiert werden.“[3]
[1] „Ein Mitverschulden der Aktienkäuferin liegt nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes nicht vor, obwohl sie die schriftlichen Hinweise auf das Kursrisiko nicht gelesen hatte.“[4]
[1] „Im Aktienkaufvertrag wurde zudem eine Garantieübernahme des Bundeslandes für die Verpflichtungen der Aktienkäuferin (eine zu diesem Zweck vom Land erworbene GmbH) vereinbart.“[5]

Übersetzungen[Bearbeiten]

Quellen:

  1. stb-web.de: Keine Anrechnung von Kapitalertragsteuer aus Cum-Ex-Geschäften. 28. März 2017, abgerufen am 14. Juli 2017.
  2. Hypo: Böhmdorfer neuer Verteidiger von Kulterer. In: KURIER.at. 29. Juli 2013 (URL, abgerufen am 14. Juli 2017).
  3. gomopa.net: Abgeschaltet: Safari Minerals Inc. und Lexington International Group. 14. August 2013, abgerufen am 14. Juli 2017.
  4. neue.at: Zu spät geklagt: Anwälte haften für ihren Fehler. 14. Juli 2015, abgerufen am 14. Juli 2017.
  5. bundesanzeiger-verlag.de: Keine Schutzwirkung zugunsten des behördlichen Vertreters im Rahmen von Beratungsverträgen. Abgerufen am 14. Juli 2017.