Abandonnement

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Abandonnement (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Abandonnement die Abandonnements
Genitiv des Abandonnements der Abandonnements
Dativ dem Abandonnement den Abandonnements
Akkusativ das Abandonnement die Abandonnements

Worttrennung:

Aban·don·ne·ment, Plural: Aban·don·ne·ments

Aussprache:

IPA: [abɑ̃dɔnəˈmɑ̃ː]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Abandonnement (Info) Lautsprecherbild Abandonnement (Info)
Reime: -ɑ̃ː

Bedeutungen:

[1] Recht, Rechtswesen, besonders Gesellschaftsrecht, Seefrachtsrecht, Börsenwesen: die Abtretung von Rechten und Sachen oder der Verzicht auf diese

Synonyme:

[1] Abandon

Beispiele:

[1] „Ist ein gehöriges Abandonnement erfolgt: so läuft die Verjährung von dem Tage der Andeutung desselben, ohne Rücksicht auf die nachher etwa eingegangene Nachricht.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wahrig Fremdwörterlexikon „Abandonnement“ auf wissen.de
[1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Fremdwörterbuch. In: Der Duden in zwölf Bänden. 10., aktualisierte Auflage. Band 5, Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2010, ISBN 978-3-411-04060-5, DNB 1007274220, Seite 37.
[1] Pierer’s Universal-Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart. 4., umgearbeitete und stark vermehrte Auflage. 19 Bände. Altenburg 1857–1865 „Abandonnement, unter dem Lemma „Abandon“

Quellen:

  1. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Zweyter Theil, Achter Titel: Vom Bürgerstande, Dreyzehnter Abschnitt: Von Versicherungen, §. 2351. 1794

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Abonnement