2G-Regel

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2G-Regel (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die 2G-Regel die 2G-Regeln
Genitiv der 2G-Regel der 2G-Regeln
Dativ der 2G-Regel den 2G-Regeln
Akkusativ die 2G-Regel die 2G-Regeln

Worttrennung:

2G-Re·gel, Plural: 2G-Re·geln

Aussprache:

IPA: [t͡svaɪ̯ˈɡeːˌʁeːɡl̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild 2G-Regel (Info)

Bedeutungen:

[1] Coronapandemie: Vorgabe/Regelung, die Zutritt nur für Personen erlaubt, die entweder nachweislich von Covid-19 genesen oder gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind

Abkürzungen:

[1] 2G

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus 2 und G für genesen/geimpft und Regel

Sinnverwandte Wörter:

[1] 2G-Nachweis, 3G-Regel, Anti-Covid-Zertifikat, Covid-Zertifikat, Greenpass, Grüner Pass

Oberbegriffe:

[1] Regel, Zutrittsberechtigung, Zutrittsbeschränkung

Beispiele:

[1] „Grundsätzlich bleibt die Berliner Dehoga aber bei ihrer Einschätzung, so Buchhorn, dass die 2G-Regel eine gute Wahl biete, unter Corona-Bedingungen zu arbeiten. Wie viele Gastronomen die Regel tatsächlich einführen, lasse sich nach so kurzer Zeit noch nicht sagen, sagt der Verbandsmanager.“[1]
[1] „Über den zweiten Teil der Klage, in dem es um 2G-Regeln für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie geht, hat das OVG noch nicht entschieden.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Bundesministerium für Gesundheit

Quellen:

  1. Andreas König: Gastwirte haben die Qual der Wahl. Abgerufen am 28. September 2021.
  2. Sängerin Neigel erleidet erste Niederlage im Streit über Coronaverordnung. In: Spiegel Online. 16. Februar 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 17. Februar 2024).