vorweisen

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vorweisen (Deutsch)[Bearbeiten]

Verb[Bearbeiten]

Person Wortform
Präsens ich weise vor
du weist vor
er, sie, es weist vor
Präteritum ich wies vor
Konjunktiv II ich wiese vor
Imperativ Singular weis vor!
weise vor!
Plural weist vor!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
vorgewiesen haben
Alle weiteren Formen: Flexion:vorweisen

Worttrennung:

vor·wei·sen, Präteritum: wies vor, Partizip II: vor·ge·wie·sen

Aussprache:

IPA: [ˈfoːɐ̯ˌvaɪ̯zn̩]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild vorweisen (Info)

Bedeutungen:

[1] als vorhanden nachweisen (können)

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb weisen mit dem Präfix vor-

Sinnverwandte Wörter:

[1] beibringen, nachweisen, vorzeigen

Beispiele:

[1] „Er habe [die Steuerkarte] jedoch auch nach 15 Minuten langem Suchen nicht vorweisen können.“[1]
[1] „Wenn ein Fahrgast kein gültiges Ticket vorweisen kann, erstellt die Bahn Strafanzeige.“[2]
[1] „Auch wenn dieses System insgesamt große Erfolge vorweisen kann, so ist doch ebenfalls klar, dass einige Menschen wesentlich mehr als andere an diesen Erfolgen partizipieren.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „vorweisen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „vorweisen
[1] The Free Dictionary „vorweisen
[1] Duden online „vorweisen

Quellen:

  1. Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Oktober 1991
  2. Schwarzfahrern droht sofortige Strafanzeige. In: sueddeutsche.de. 17. Mai 2010, ISSN 0174-4917 (Bildunterschrift, URL, abgerufen am 16. Dezember 2017).
  3. Volker Grossmann und Guy Kirsch: Fehlende Chancengleichheit ist sozialer Sprengstoff. In: sueddeutsche.de. 10. September 2017, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 15. Dezember 2017).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: verweisen
Anagramme: vorwiesen