unbefugt

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unbefugt (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
unbefugt
Alle weiteren Formen: Flexion:unbefugt

Worttrennung:

un·be·fugt, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈʊnbəˌfuːkt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild unbefugt (Info)

Bedeutungen:

[1] keine Befugnis, kein Recht, keine Bevollmächtigung zu etwas besitzend

Synonyme:

[1] unberechtigt

Gegenwörter:

[1] befugt

Beispiele:

[1] In Paragraf 36 des Waffengesetzes heißt es nämlich: "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderliche Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."[1]

Wortbildungen:

Unbefugter

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „unbefugt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „unbefugt
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalunbefugt
[1] The Free Dictionary „unbefugt

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: befugt, refuge