subsidiär

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[Bearbeiten] subsidiär (Deutsch)

[Bearbeiten] Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
subsidiär subsidiärer am subsidärsten

Nebenformen:

veraltend: subsidiarisch

Worttrennung:

sub·si·di·är, Komparativ: sub·si·diä·rer, Superlativ: am sub·si·di·ärs·ten

Aussprache:

IPA: [zʊpziˈdi̯ɛːɐ̯], Komparativ: [zʊpziˈdi̯ɛːʀɐ], Superlativ: [zʊpziˈdi̯ɛːɐ̯stn̩]
Hörbeispiele: —, Komparativ: —, Superlativ:

Bedeutungen:

[1] fachsprachlich, bildungssprachlich: Hilfe leistend
[2] fachsprachlich (besonders Recht), bildungssprachlich: als Behelf dienend

Herkunft:

[1] aus dem französischen subsidiaire → fr, welches sich wiederum aus dem lateinischen subsidarius → la „helfend, als Hilfe, als Aushilfe dienend“ entwickelt hat

Synonyme:

[1] helfend, unterstützend
[2] behelfsmäßig

Beispiele:

[2] Der Staat agiert subsidiär, einzelne Entscheidungen liegen in der Hand der untergeordneten Stellen.
[2] Eine Gegenüberstellungvon PKG 1946 Nr. 8 und PKG 1952Nr. 6 hinterläßt auch deshalb einen geteilten Eindruck, weil es einerseits nicht möglich war, mit der Königin der Beweismittel, der Urkunde, etwas nachträglich in den Prozeß einzuführen, andrerseits aber mit dem fragwürdigen subsidiärsten Beweismittel der richterlichen Befragung.[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „subsidiär
[1] canoo.net „subsidiär
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonsubsidiär
[1, 2] Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 24. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-70924-3, Seite 983

Quellen:

  1. Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht. Volume 23, de Gruyter, 1958 (Google Books).
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