rechtfertigen
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[Bearbeiten] rechtfertigen (Deutsch)
[Bearbeiten] Verb
| Person | Wortform | |
|---|---|---|
| Präsens | ich | rechtfertige |
| du | rechtfertigst | |
| er, sie, es | rechtfertigt | |
| Präteritum | ich | rechtfertigte |
| Partizip II | gerechtfertigt | |
| Konjunktiv II | ich | rechtfertigte |
| Imperativ | Singular | rechtfertige! |
| Plural | rechtfertigt! | |
| Hilfsverb | haben | |
| Alle weiteren Formen: rechtfertigen (Konjugation) | ||
Worttrennung:
- recht·fer·ti·gen, Präteritum: recht·fer·tig·te, Partizip II: ge·recht·fer·tigt
Aussprache:
- IPA: [ˈʀɛçtˌfɛʁtɪɡən], Präteritum: [ˈʀɛçtˌfɛʁtɪçtə], Partizip II: [ɡəˈʀɛçtˌfɛʁtɪçt]
- Hörbeispiele:
rechtfertigen (Info)
Bedeutungen:
- [1] begründen, darlegen, warum etwas so, wie es ist, richtig sei
- [2] Grund genug sein für etwas
- [3] reflexiv: begründen, darlegen, warum man selbst eine bestimmte Entscheidung getroffen oder eine bestimmte Handlung vollzogen oder unterlassen hat
- [4] Recht: den Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts begründen; eine tatbestandsmäßige Straftat ausnahmsweise durch denen Rechtfertigungsgrund rechtmäßig stellen
Herkunft:
- In der Bedeutung „(sich) vom Verdacht befreien, (sich) verantworten“ abgeleitet aus dem mittelhochdeutschen rehtvertigen, rehtvertic, rechtfertig sowie fertig.[1]
Sinnverwandte Wörter:
- [2] lohnen
- [3] sich rehabilitieren
Oberbegriffe:
- [1, 3] begründen
Beispiele:
- [1] Die getroffenen Entscheidungen sollten wenigstens im Nachhinein gerechtfertigt werden.
- [2] Die großartige Aussicht rechtfertigt die Mühen des Aufstiegs.
- [3] Er denkt nicht im Traum daran, sich für seine Taten zu rechtfertigen.
- [4] „Bei Ungleichbehandlungen geringer Intensität versteht das BVerfG das Gleichheitsgebot als Willkürverbot, beschränkt die Rechtfertigungsprüfung auf eine Evidenzkontrolle und akzeptiert eine Ungleichbehandlung schon dann als willkürfrei und gerechtfertigt, wenn sich nur irgendein sachlicher Grund zu ihren Gunsten anführen läßt.“[2]
- [4] „§ 127 I StPO rechtfertigt Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen oder weniger einschneidende Maßnahmen, wie etwa die Wegnahme des Personalausweises oder des Zündschlüssels zum Kraftfahrzeug (OLG Saarbrücken NJW 59, 1190, 1191).“[3]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „rechtfertigen“
- [1, 2] canoo.net „rechtfertigen“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „rechtfertigen“
Quellen:
- ↑ Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2, S. 657.
- ↑ Bodo Pieroth, Bernhard Schlink. Grundrechte. Staatsrecht II. 14. überarbeitete Auflage. 1998. Rn. 439.
- ↑ Johannes Wessels: Strafrecht. Allgemeiner Teil. 22. neubearbeitete Auflage. 1992. § 8 VI 1 = S. 102.