postulationsfähig

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postulationsfähig (Deutsch)[Bearbeiten]

Adjektiv[Bearbeiten]

Positiv Komparativ Superlativ
postulationsfähig
Alle weiteren Formen: Flexion:postulationsfähig

Worttrennung:

pos·tu·la·ti·ons·fä·hig, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [pɔstulaˈt͡si̯oːnsˌfɛːɪç], [pɔstulaˈt͡si̯oːnsˌfɛːɪk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild postulationsfähig (Info), Lautsprecherbild postulationsfähig (Info)

Bedeutungen:

[1] als Partei in der Lage, Prozesshandlungen vor oder gegenüber dem Gericht selbst wirksam vorzunehmen

Beispiele:

[1] Vor dem Amtsgericht sind in Zivilsachen Kläger und Beklagter postulationsfähig.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Leo Rosenberg, Karl Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17., neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59514-1, § 45 Rn. 1.