obligatorisch
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[Bearbeiten] obligatorisch (Deutsch)
[Bearbeiten] Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ |
|---|---|---|
| obligatorisch |
|
|
Worttrennung:
- ob·li·ga·to·risch, Steigerung, nicht gebräuchlich: Komparativ: ob·li·ga·to·ri·scher, Superlativ: am ob·li·ga·to·rischs·ten
Aussprache:
- IPA: [ɔbliɡaˈtoːʀɪʃ], Komparativ: [ɔbliɡaˈtoːʀɪʃɐ], Superlativ: [ɔbliɡaˈtoːʀɪʃstn̩]
- Hörbeispiele:
obligatorisch (österreichisch) (Info)
Bedeutungen:
- [1] verpflichtend, verbindlich, vorgeschrieben, zwingend erforderlich
Abkürzungen:
Herkunft:
Synonyme:
Gegenwörter:
- [1] unverbindlich, fakultativ, optional
Beispiele:
- [1] Diese Unterschrift ist obligatorisch.
- [1] In der Linguistik sind obligatorische sprachliche Erscheinungen solche, die nicht weggelassen werden dürfen, ohne dass ein Satz/eine Äußerung dadurch grammatisch falsch (= ungrammatisch) wird.
- [1] „Wenn Ergänzungen zum Teil, genauso wie Angaben, weglassbar sind, wenn es also neben obligatorischen auch fakultative Ergänzungen gibt, dann braucht man weitere Kriterien, um sie auseinanderhalten zu können.“[1]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „obligatorisch“
- [1] canoo.net „obligatorisch“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „obligatorisch“
Quellen:
- ↑ Albert Busch, Oliver Stenschke: Germanistische Linguistik. Narr, Tübingen 2007, Seite 143. ISBN 978-3-8233-6288-3. In Kapitälchen gedruckt: „obligatorischen“ und „fakultative Ergänzungen“.
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