nullum crimen sine lege
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[Bearbeiten] nullum crimen sine lege (Lateinisch)
[Bearbeiten] Wortverbindung
Worttrennung:
- ...
Aussprache:
- IPA: [...]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „kein Verbechen ohne Gesetz“. Das heißt, eine Handlung kann nur bestraft werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt eine Straftat war.
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgrundsatz
Beispiele:
- [1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „nullum crimen sine lege“
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