nulla poena sine lege
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[Bearbeiten] nulla poena sine lege (Lateinisch)
[Bearbeiten] Wortverbindung
Silbentrennung:
Aussprache:
- IPA: [...], Plural: [...]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: wörtlich übersetzt: „keine Strafe ohne Gesetz“. Das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie schon zum Tatzeitpunkt strafbar war.
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgrundsatz
Beispiele:
- [1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „nulla poena sine lege“
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