de lege lata

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de lege lata (Deutsch)[Bearbeiten]

Wortverbindung[Bearbeiten]

Worttrennung:

de le·ge la·ta

Aussprache:

IPA: [deː ˈleːɡə ˈlaːta]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild de lege lata (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: nach geltendem Recht

Herkunft:

Die Wortverbindung setzt sich aus der lateinischen Präposition de → lavon, über, gemäß, zufolge[1]) sowie lege, dem Ablativ Singular des Substantivs lex → laGesetz, Recht[2]), und lata, der Form im Ablativ Singular Femininum des PPP von ferre → labringen, tragen, vorschlagen, erlassen[3]) zusammen.

Gegenwörter:

[1] de lege ferenda

Beispiele:

[1] „Eine eigentliche Informationspflicht des Unternehmers für Verbraucher besteht de lege lata aber nicht, so dass dem besonderen Informationsbedürfnis des Verbrauchers nur sehr beschränkt Rechnung getragen wird.“[4]
[1] „Auch wenn ein scheidungsakzessorischer Statuswechsel de lege lata die Zustimmung des Ehemannes erfordert, handelt es sich bei der Zustimmung doch nur um eines von mehreren Indizien, die gegen eine Vaterschaft des Ehemannes sprechen.“[5]
[1] „Bezieht man dies nun auf die Fallkonstellationen, die de lege lata Gegenstand der Gefährdungshaftung sind und die auch von der deliktischen Haftung erfasst werden, stellt sich die Gefährdungshaftung als gesetzliche Konkretisierung der Verkehrspflichten und Verschuldensmaßstäbe der deliktischen Haftung dar, die in diesen Fallkonstellationen verletzt werden.“[6]
[1] „Die Prüfung des Tatbestandes der Körperverletzung hat nach Normen de lege lata zu erfolgen, unabhängig davon, wie rechtspolitisch sinnvoll oder wünschenswert […] eine Pönalisierung eines bestimmten Verhaltens angesehen wird.“[7]
[1] „Gleichwohl bietet überall dort, wo de lege lata Generalklauseln anzutreffen sind, das offene und beweglich ausgeformte System eine maßgebliche Richtschnur zur Konkretisierung.“[8]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „De lege lata

Quellen:

  1. J.M. Stowasser, M. Petschening und F. Skutsch: Stowasser: Lateinisch - deutsches Schulwörterbuch. R. Oldenbourg Verlag, München 1998, ISBN 3-486-13405-1 (Erstveröffentlichung 1894), Seite 138, „de“
  2. J.M. Stowasser, M. Petschening und F. Skutsch: Stowasser: Lateinisch - deutsches Schulwörterbuch. R. Oldenbourg Verlag, München 1998, ISBN 3-486-13405-1 (Erstveröffentlichung 1894), Seite 293f, „lex“
  3. J.M. Stowasser, M. Petschening und F. Skutsch: Stowasser: Lateinisch - deutsches Schulwörterbuch. R. Oldenbourg Verlag, München 1998, ISBN 3-486-13405-1 (Erstveröffentlichung 1894), Seite 206, „fero“
  4. Sandra Hotz: Japanische, deutsche und schweizerische Irrtumsregelungen, 2006, Seite 257
  5. Christine Budzikiewicz: Materielle Statuseinheit und kollisionsrechtliche Statusverbesserung, 2007, Seite 56 f.
  6. Rüdiger Wilhelmi: Risikoschutz durch Privatrecht, 2009, Seite 375
  7. Lutz Dietrich: Einverständliche sexuelle Kontakte zwischen Psychotherapeuten und Klienten, 2001, Seite 174
  8. Christian Heinrich: Formale Freiheit und materiale Gerechtigkeit, 2000, Seite 332