betagt
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[Bearbeiten] betagt (Deutsch)
[Bearbeiten] Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ |
|---|---|---|
| betagt | betagter | am betagtesten |
| Alle weiteren Formen: betagt (Deklination) | ||
Worttrennung:
- be·tagt, Komparativ: be·tag·ter, Superlativ: am be·tag·tes·ten
Aussprache:
- IPA: [bəˈtaːkt], Komparativ: [bəˈtaːktɐ], Superlativ: [bəˈtaːktəstn̩]
- Hörbeispiele: —, Komparativ: —, Superlativ: —
Bedeutungen:
- [1] gehoben: in vorgerücktem Alter
- [2] Privatrecht, in Bezug auf Verbindlichkeiten; keine Steigerung: zwar bestehend, aber im Falle des Erhebens der Einrede der Verjährung durch den Schuldner nicht durchsetzbar
Synonyme:
Gegenwörter:
- [1] jung
- [2] fällig, inexistent
Beispiele:
- [1] Das Auto ist schon sehr betagt.
- [2] „Die Frage, ob eine Forderung befristet oder betagt ist, wird im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Vorschrift des § 813 Abs. 2 praktisch relevant.“[1]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „betagt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „betagt“
- [1] Duden online „betagt“
- [1] The Free Dictionary „betagt“
- [2] Schwab, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 813 Rn. 16
- [*] canoo.net „betagt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „betagt“
Quellen:
- ↑ Winfried Boecken: BGB – Allgemeiner Teil. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-018392-6, Seite 403 (Rn. 583) (Online)
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