ausweisen

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[Bearbeiten] ausweisen (Deutsch)

[Bearbeiten] Verb

  Person Wortform
Präsens ich weise aus
du weist aus
er, sie, es weist aus
Präteritum ich wies aus
Partizip II   ausgewiesen
Konjunktiv II ich wiese aus
Imperativ Singular weise aus!
Plural weist aus!
Hilfsverb   haben
Alle weiteren Formen: ausweisen (Konjugation)

Worttrennung:

aus·wei·sen, Präteritum: wies aus, Partizip II: aus·ge·wie·sen

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯svaɪ̯zn̩], Präteritum: [viːs ˈaʊ̯s], Partizip II: [ˈaʊ̯sɡəviːzn̩]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] jemanden ausweisen: des Landes verweisen
[2] sich ausweisen: seine Identität beweisen
[3] sich ausweisen: (veraltet) sich zeigen
[4] etwas ausweisen: deklarieren
[5] ausgewiesen sein: nachgewiesen sein

Synonyme:

[1] verweisen
[2] identifizieren
[3] zeigen
[4] deklarieren

Beispiele:

[1] Der ausländische Straftäter wurde ausgewiesen.
[2] Der Zeuge hat sich mit dem Personalausweis ausgewiesen.
[3] Ob die Wolken Regen bringen, muss sich noch ausweisen.
[4] Die Gemeinde hat ein Neubaugebiet ausgewiesen.
[5] Der Professor ist auf diesem Gebiet ein ausgewiesener Experte.

Abgeleitete Begriffe:

[1] Ausweisung
[2] Ausweis

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „ausweisen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ausweisen
[1] canoo.net „ausweisen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonausweisen
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