arglistige Täuschung

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[Bearbeiten] arglistige Täuschung (Deutsch)

[Bearbeiten] Wortverbindung

Kasus Singular Plural
Nominativ die arglistige Täuschung die arglistigen Täuschungen
Genitiv der arglistigen Täuschung der arglistigen Täuschungen
Dativ der arglistigen Täuschung den arglistigen Täuschungen
Akkusativ die arglistige Täuschung die arglistigen Täuschungen

Worttrennung:

arg·lis·ti·ge Täu·schung, Plural: arg·lis·ti·ge Täu·schun·gen

Aussprache:

IPA: [], Plural: []
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Recht: Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.

Herkunft:

von arglistig und Täuschung

Oberbegriffe:

Zivilrecht, Recht

Beispiele:

[1] In Deutschland werden die Rechtsfolgen einer arglistigen Täuschung in §123 BGB geregelt.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „arglistige Täuschung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonarglistige Täuschung
[1] Gesetze im Internet (BMJ) „arglistige Täuschung“ §123
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