Zwangsvollstreckung

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[Bearbeiten] Zwangsvollstreckung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Zwangsvollstreckung die Zwangsvollstreckungen
Genitiv der Zwangsvollstreckung der Zwangsvollstreckungen
Dativ der Zwangsvollstreckung den Zwangsvollstreckungen
Akkusativ die Zwangsvollstreckung die Zwangsvollstreckungen

Worttrennung:

Zwangs·voll·stre·ckung, Plural: Zwangs·voll·stre·ckun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈʦvaŋsfɔlʃtʀɛkʊŋ], Plural: [ˈʦvaŋsfɔlʃtʀɛkʊŋən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Recht: der Versuch des privaten oder des öffentlich-rechtlichen Gläubigers, seine mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche gegen den Schuldner zwangsweise durchzusetzen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Zwang, Fugenelement -s und Vollstreckung

Synonyme:

[1] Exekution, Zwangsbeitreibung

Unterbegriffe:

[1] Einzelzwangsvollstreckung, Gesamtvollstreckung, Pfändung

Beispiele:

[1] Die Firma ist bankrott und die Zwangsvollstreckung unausweichlich.

Charakteristische Wortkombinationen:

~ anordnen, ~ einleiten

Abgeleitete Begriffe:

zwangsvollstrecken

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Zwangsvollstreckung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zwangsvollstreckung
[1] canoo.net „Zwangsvollstreckung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonZwangsvollstreckung

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