Widmung
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[Bearbeiten] Widmung (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominativ | die Widmung | die Widmungen | |||||||
| Genitiv | der Widmung | der Widmungen | |||||||
| Dativ | der Widmung | den Widmungen | |||||||
| Akkusativ | die Widmung | die Widmungen | |||||||
Worttrennung:
- Wid·mung, Plural: Wid·mun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈvɪtmʊŋ], Plural: [ˈvɪtmʊŋən]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Worte (oft in einem Buch), die ganz persönlich für jemanden bestimmt sind
- [2] am Beginn gedruckte Zueignung des Werkes eines Autors
- [3] Rechtswesen: Erklärung einer staatlichen Stelle, dass etwas einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll
Herkunft:
- Substantivierung des Verbs widmen
Synonyme:
- [2] Dedikation
Beispiele:
- [1] Die Widmung gilt ihrer Freundin.
- [2] Als Widmung stand zu lesen: Meinem lieben Vater in Dankbarkeit.
- [3] Mit Widmung bezeichnet man den juristischen Geburtsakt der öffentlichen Straße. Dadurch erhält eine Straße den Charakter eines öffentlichen Weges.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [2] Wikipedia-Artikel „Widmung“
- [3] Wikipedia-Artikel „Widmung (Recht)“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Widmung“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Widmung“
- [*] canoo.net „Widmung“
- [1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Widmung“
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