Werfall

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[Bearbeiten] Werfall (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Werfall die Werfälle
Genitiv des Werfall(e)s der Werfälle
Dativ dem Werfall(e) den Werfällen
Akkusativ den Werfall die Werfälle

Alternative Schreibweisen:

Wer-Fall

Silbentrennung:

Wer·fall, Plural: selten: Wer·fäl·le

Aussprache:

IPA: [ˈveːɐ̯fal], Plural: [ˈveːɐ̯ˌfɛlə]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Grammatik, umgangssprachlich: der Fall, in dem das Subjekt oder Prädikatsnomen eines Satzes steht (siehe auch Nominativ)

Herkunft:

zusammengesetzt aus wer und Fall, da in diesem Fall Fragen danach mit „wer ... ?“ beginnen.

Synonyme:

[1] siehe Nominativ

Gegenwörter:

[1] Wesfall, Wemfall, Wenfall, Genitiv, Dativ, Akkusativ

Oberbegriffe:

[1] Fall, Kasus

Beispiele:

[1] Der Werfall ist der 1. Kasus der deutschen vier Fälle, er beschreibt das Subjekt.
[1] Dem handelnden Subjekt, das mit dem Werfall erfragt wird, ist in einem vollwertigen Satz (semantisch) ein finites (konjugiertes) Verb zugeordnet.
[1] Der Satz "Mein Vater ist Elektriker" enthält zweimal den Werfall: Zuerst für das Subjekt, dann für das Prädikatsnomen.
[1] Das Metzler Lexikon Sprache führt zum Nominativ aus: „...in Schulbüchern auch: Werfall.“[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Nominativ
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Werfall
[1] canoo.net „Werfall
[1] The Free Dictionary „Werfall

Quellen:

  1. Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Nominativ“. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7

Ähnliche Wörter:

Wegfall, Würfel, Verteidigungsfall
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