Wehrdienstgericht

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Wehrdienstgericht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Wehrdienstgericht die Wehrdienstgerichte
Genitiv des Wehrdienstgerichtes
des Wehrdienstgerichts
der Wehrdienstgerichte
Dativ dem Wehrdienstgericht
dem Wehrdienstgerichte
den Wehrdienstgerichten
Akkusativ das Wehrdienstgericht die Wehrdienstgerichte

Worttrennung:

Wehr·dienst·ge·richt, Plural: Wehr·dienst·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: [ˈveːɐ̯diːnstɡəˌʁɪçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Wehrdienstgericht (Info)

Bedeutungen:

[1] Gericht, das über Rechtsangelegenheiten bezüglich der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung entscheidet

Herkunft:

Determinativkompositum aus Wehrdienst und Gericht

Oberbegriffe:

[1] Bundesgericht, Gericht

Beispiele:

[1] „Die Wehrdienstgerichte sind mit zivilen Berufsrichtern und Soldaten als ehrenamtlichen Beisitzern besetzt.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Wehrdienstgericht
[1] Duden online „Wehrdienstgericht
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wehrdienstgericht

Quellen:

  1. Bundesministerium der Verteidigung (Herausgeber): Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. Seite 150.