Vorsteuerüberhang

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Vorsteuerüberhang (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Vorsteuerüberhang die Vorsteuerüberhänge
Genitiv des Vorsteuerüberhanges
des Vorsteuerüberhangs
der Vorsteuerüberhänge
Dativ dem Vorsteuerüberhang
dem Vorsteuerüberhange
den Vorsteuerüberhängen
Akkusativ den Vorsteuerüberhang die Vorsteuerüberhänge

Worttrennung:

Vor·steu·er·über·hang, Plural: Vor·steu·er·über·hän·ge

Aussprache:

IPA: [ˈfoːɐ̯ʃtɔɪ̯ɐˌʔyːbɐhaŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vorsteuerüberhang (Info)

Bedeutungen:

[1] Betrag, um den die abzugsfähige Vorsteuer die abzuführende Umsatzsteuer für einen bestimmten Zeitraum übersteigt

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Vorsteuer und Überhang. Laut Qualitätssicherung der Wikipedia handelt es sich nicht um einen etablierten Fachbegriff.[1]

Synonyme:

[1] Vorsteuerüberschuss, Vorsteuerguthaben, Umsatzsteuerguthaben

Oberbegriffe:

[1] Abgabengutschrift

Beispiele:

[1] Im Voranmeldungszeitraum September hatten wir aufgrund außerordentlicher Investitionen einen Vorsteuerüberhang in Höhe von 15.687 Euro.
[1] „Angesichts der geltend gemachten Vorsteuer für die Photovoltaikanlage in Höhe von 6.394,63 EUR ergab sich daraus ein Vorsteuerüberhang bzw. eine Abgabengutschrift in Höhe von 6.309,29 EUR.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Wikipedia-Artikel „Umsatzsteuergesetz (Deutschland)
[1] rechnungswesen-verstehen.de, Lexikon

Quellen: