Vormundschaft
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[Bearbeiten] Vormundschaft (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Vormundschaft | die Vormundschaften |
| Genitiv | der Vormundschaft | der Vormundschaften |
| Dativ | der Vormundschaft | den Vormundschaften |
| Akkusativ | die Vormundschaft | die Vormundschaften |
Worttrennung:
- Vor·mund·schaft, Plural: Vor·mund·schaf·ten
Bedeutungen:
- [1] Recht: durch ein Gericht angeordnete Fürsorge für eine Person, die nicht geschäftsfähig ist, und deren Vermögen
Beispiele:
- [1] Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden.[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] die Vormundschaft auf jemanden übertragen; die Vormundschaft entziehen
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Vormundschaft“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vormundschaft“
- [1] canoo.net „Vormundschaft“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Vormundschaft“
Quellen:

